Auswirkungen des BilMoG auf die steuerliche Gewinnermittlung.
Durch das BilMoG werden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz immer größer. HAUFE.Finance weist darauf hin, dass weiterhin gilt, dass das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) anzusetzen ist (Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz).
In dem verlinkten Beitrag werden die Regelungen aus dem BMF-Rundschreiben v. 12.3.2010, IV C 6-S 2133/09/10001, 2010/0188935 erörtert.